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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

VERTRAGSPARTNER

NIKA Fotografie

Niedermaier Kathrin

Ludwig-Thoma-Str. 1

85301 Schweitenkirchen 

0160/7647449

www.nika-fotografie.de

Steuernummer - 154/588/00690                 

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von NIKA Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von NIKA FOTOGRAFIE gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von NIKA Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

VERTRAGSSCHLUSS

Grundlage für die Beauftragung ist das jeweilige Angebot von NIKA Fotografie, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von NIKA Fotografie sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von maximal 10 Tagen. Die Beauftragung kommt, nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

PREISE

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. NIKAFotografie bestätigt den Auftrag und den Betrag. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per Email zu erhalten. An- und Abreise von NIKA-Fotografie erfolgen jeweils von Schweitenkirchen aus. Innnerhalb eines 20km Radius um Schweitenkirchen werden hierfür keine Fahrtkosten erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: Je gefahrenen km 0,40€. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Nika Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Nika Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers können Schadensersatzansprüche geltend machen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, etc.) Eigentum von NIKA-Fotografie.

AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von NIKA FOTOGRAFIE ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. NIKA-FOTOGRAFIE ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. NIKA-Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. NIKA-Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei NIKA-Fotografie und werden nicht an den Endkunden herausgegeben.

 

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Gegen PRF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens PRF verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Pia Resch)  PRF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von PRF kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. PRF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. PRF ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. PRF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet PRF keinen Ersatz. PRF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei PRF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch PRF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschenden Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von PRF bestätigt worden sind.

NUTZUNGS– & URHEBERRECHTE

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei NIKA-Fotografie. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch NIKA-Fotografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von NIKA-Fotografie zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an NIKA-Fotografie über. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. NIKA-Fotografie verwendet die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung  (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.) nur mit Absprache der Auftraggeber. Dies wird mündlich oder schriftlich vor oder nach der auszuführenden Dienstleistung zischen NIKA-Fotografie und dem Auftraggeber vereinbart.

 

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sollten zur Erfüllung des Auftrages Dienste von Dritten notwendig sein, so stimmt der Auftraggeber zu, dass seine Daten im Rahmen der Auftragserfüllung übertragen werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

WIDERSPRUCH UND STORNIERUNG

Der Auftraggeber kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Fototermin. Wird eine Hochzeit aus diversen Gründen auf das nächste Jahr verschoben gelten die aktuellen Preise für eben dieses Jahr. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

SONSTIGES

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten und Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,

Hier geht´s zum Impressum und Datenschutz 

https://www.nika-fotografie.de/impressum

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